Einladung zur BSV-Jahreshauptversammlung am 4. März 2026
- borenersv
- vor 6 Stunden
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An alle
Mitglieder des BSV
Boren, 11.02.2026
EINLADUNG
BSV-JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 2026
Liebe Vereinsmitglieder! Liebe BSV-lerinnen und BSV-ler!
Hiermit laden wir Euch alle ein zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung.
Wir treffen uns am
Mittwoch, den 4. März `26, um 19:30 Uhr
im Clubraum der Borener Sporthalle
Tagesordnung:
1. Begrüßung / Grußworte der Gäste
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Genehmigung des Protokolls von 2025
4. Jahresbericht des Vorstands
5. Jahresberichte aus den Abteilungen
6. Abspaltung der Hallen-Sparten des Borener SV
- Beschlussfassung über die Übertragung der Hallensportabteilung des Borener SV e.V. im Wege der Abspaltung zur Aufnahme auf den Turn- und Spielverein Süderbrarup e.V. gegr. 1920 und Genehmigung des entsprechenden Abspaltungs- und Übernahme- sowie Verschmelzungsvertrages (Antrag siehe Anlage 1) -
Der Abspaltungs-, Übernahme- und Verschmelzungsbericht und der Entwurf des o.g. Vertrages sind seit dem 15.01.2026 unter www.borener-sv.de abrufbar oder können bei der Vorsitzenden eingesehen werden.
7. Kassenbericht 2025
8. Entlastung des Vorstands
9. Wahlen zum Vorstand
a) der/die stellv. Vorsitzende
b) der/die Sportwart/in
c) der/die Schriftführer/in
10. Bestätigung des/der Jugendwart/in
11. Wahlen der Beisitzer/innen des Vereinsrates
a) zwei Besitzer/innen
b) bis zu drei weitere Besitzer/innen mit besonderen Aufgaben
12. Wahl der Kassenprüfer/innen
13. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
14. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2026
15. Veranstaltungen des BSV 2026
16. Verschiedenes
Mit sportlichen Grüßen
Astrid Werner
(1. Vorsitzende)
Anlage 1:
Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6
Der Borener SV e.V. wird einen Teil des Vermögens (gesamte Hallensportabteilung) als Gesamtheit mit Wirkung zum 01.01.2026 auf den Turn- und Spielverein Süderbrarup e.V. gegr. 1920 gemäß dem vorliegenden Abspaltungs- und Übernahme- sowie Verschmelzungsvertrages übertragen (Abspaltung zur Aufnahme).
Der Vorstand wird zum Abschluss und zur Durchführung des o.g. Vertrages beauftragt und bevollmächtigt, wobei die Bevollmächtigung unter dem Vorbehalt steht, dass hierzu alle Vorstände der vier an der Verschmelzung bzw. Spaltung beteiligten Vereine (TSV Süderbrarup e.V. gegr. 1920, TSV Böel/Mohrkirch e.V., TSV Schleiharde e.V., Borener SV e.V.) die Zustimmung erhalten.







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